
Eine bessere Finanzierung der Langzeitpflege
Die Kosten für die Langzeitpflege (inkl. Hotellerie) betrugen im Jahr 2023 14,9 Milliarden Franken. Sie sind in den letzten zehn Jahren um mehr als 33 Prozent gestiegen, und eine Trendwende ist nicht in Sicht.
Die Kohorten der Babyboomer, die heute in den Ruhestand gehen, werden in 20 Jahren etwa 85 Jahre alt sein. Viele von ihnen werden gebrechlich und auf professionelle Pflege angewiesen sein. Eine bessere Organisation zwischen den Pflegeheimen und der ambulanten Pflege würde es zwar erlauben, die personellen Ressourcen effizienter einzusetzen. Das genügt aber nicht, um die steigende finanzielle Belastung, die auf uns zukommt, zu bewältigen.
Die Kosten für die Langzeitpflege (inkl. Hotellerie) betrugen im Jahr 2023 14,9 Milliarden Franken. Sie sind in den letzten zehn Jahren um mehr als 33 Prozent gestiegen, und eine Trendwende ist nicht in Sicht. Laut der Eidgenössischen Finanzverwaltung wird der Anteil der Langzeitpflege am Bruttoinlandprodukt in der Schweiz von 1,7 Prozent im Jahr 2019 auf 3,1 Prozent im Jahr 2050 steigen.
Diese finanzielle Last wird immer stärker auf die erwerbstätige Bevölkerung abgewälzt. Denn mehr als die Hälfte der Pflegekosten werden von der öffentlichen Hand über die Steuern (mehrheitlich von der arbeitenden Bevölkerung finanziert) und mehr als ein Drittel über die obligatorische Krankenversicherung getragen (Solidarität zwischen gesunden, eher jüngeren und kranken, oft älteren Menschen).
Es wäre besser, eine kapitalgedeckte Finanzierung der Langzeitpflege einzuführen. Diese würde das derzeitige System von Krankenkassenprämien und Steuern teilweise ersetzen. Die Finanzierung würde in Form eines obligatorischen Pflegekapitals erfolgen. Versicherte mit ausreichendem Einkommen würden ab einem bestimmten Alter (z.B. 55 Jahre) regelmässig und lebenslang einen bestimmten Pro-Kopf-Betrag, der für alle gleich hoch ist, auf ein Sperrkonto einzahlen. Dieses Kapital würde man zur Finanzierung der Langzeitpflege einsetzen, sofern diese ärztlich verschrieben ist. Sollte nicht der ganze Betrag verwendet werden, würde er den Erben vermacht. Für den Fall, dass das Kapital nicht ausreicht, wäre eine staatliche Unterstützung vorgesehen, vergleichbar mit den Ergänzungsleistungen.
Dr. Jérôme Cosandey,
Directeur romand und Forschungsleiter Tragbare Sozialpolitik beim Thinktank Avenir Suisse
Der Gastkommentar gibt die persönliche Meinung des Autors wieder, die von der Haltung der Ärzteschaft und der Redaktion abweichen kann.

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Die finanzielle Last wird immer stärker auf die erwerbstätige Bevölkerung abgewälzt.
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